Die Zahl der Ladepunkte in Parkhäusern wächst rasant, angetrieben durch die Zunahme von Elektroautos und die Anforderungen an Ladeinfrastruktur bei Neubau und Sanierung. Für den baulichen Brandschutz ist das nicht nur eine installationstechnische Frage: Jede Ladegruppe bringt neue Kabeltrassen, mehr Leistung und oft neue Durchführungen durch bestehende Brandabschnitte mit sich.

Warum das E-Laden die Brandschutzdiskussion betrifft

Ein Parkhaus ist bereits ein Gebäude mit hoher Brandlast und, bei einer geschlossenen oder unterirdischen Anlage, einem defensiven Feuerwehreinsatz bei einem Fahrzeugbrand. Der bauliche Brandschutz - Kompartimentierung, Konstruktionsschutz, Abschottungen - trägt dadurch besonders schwer. Ladeinfrastruktur fügt zwei Risiken hinzu: mehr Kabel und Leitungen, die Brandabschnitte durchbrechen, und konzentrierte Leistung, die bei einem Defekt oder Kurzschluss selbst eine Zündquelle sein kann.

Was ändert sich konkret an der Kompartimentierung?

  • Mehr Durchführungen. Jede neue Ladegruppe erfordert Kabeltrassen, die oft durch die Trennung zwischen der Parkebene und angrenzenden Funktionen (Lagerräume, Treppenhaus, Technik) verlaufen. Jede Durchführung muss zertifiziert abgeschottet werden.
  • Höhere Leistung pro Gruppe. Bei Schnellladen oder großen Mengen an Ladepunkten pro Gruppe nehmen Kabeldicke und damit die Größe der Aussparung zu - das erfordert oft ein anderes Abschottungssystem als die ursprüngliche, kleinere Durchführung.
  • Neue Technikräume. Ladeinfrastruktur bringt manchmal einen eigenen Verteilerkasten oder Trafo-Raum mit sich, mit eigenen Anforderungen an Kompartimentierung und Konstruktion.

Konstruktionsschutz bleibt die Grundlage

Unabhängig von der Ladeinfrastruktur selbst bleibt der Schutz der tragenden Stahl- und Betonkonstruktion der Kern des Brandschutzes in einem Parkhaus: Bei einem länger andauernden Fahrzeugbrand muss die Konstruktion lange genug standhalten, um einen sicheren Einsatz zu ermöglichen. Brandschutzverkleidung von Trägern und Stützen sowie eine intakte Kompartimentierung zu angrenzenden Funktionen ändern sich nicht durch das Hinzukommen von Ladesäulen - aber jede Änderung an der Installation ist ein Anlass zu prüfen, ob die bestehenden Abschottungen noch intakt sind.

Was das Bbl verlangt

Das Besluit bouwwerken leefomgeving (Bbl) stellt keine gesonderten, zusätzlichen Anforderungen speziell für E-Ladepunkte in Parkhäusern; die bestehenden Anforderungen an Kompartimentierung, Konstruktionsschutz und die Sorgfaltspflicht (siehe unseren Artikel über die Sorgfaltspflicht Brandschutz) gelten uneingeschränkt weiter. In der Praxis bedeutet das, dass der Eigentümer oder Verwalter nachweisen können muss, dass die Installation der Ladeinfrastruktur die bestehenden Brandabschnitte nicht beeinträchtigt hat - und genau dort geht in der Praxis am häufigsten etwas schief: Der Elektriker zieht das Kabel, aber die Abschottung der Durchführung wird nicht immer selbstverständlich in denselben Auftrag aufgenommen.

Planen Sie neue Ladeinfrastruktur in einem bestehenden Parkhaus? Lassen Sie vorab beurteilen, welche Brandabschnitte betroffen sind, sodass die Abschottung standardmäßig Teil des Ladeprojekts ist, statt einer späteren Nachholaktion.

Häufig gestellte Fragen

Nein, es gelten keine gesonderten Brandschutzanforderungen speziell für Ladepunkte. Die bestehenden Anforderungen an Kompartimentierung, Konstruktionsschutz und die Sorgfaltspflicht bleiben anwendbar, und neue Durchführungen für Ladeinfrastruktur müssen wie jede andere Durchführung zertifiziert abgeschottet werden.

Die Sorgfaltspflicht liegt beim Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes. Sie müssen nachweisen können, dass die Brandabschnitte nach der Installation der Ladeinfrastruktur wieder nachweislich in Ordnung sind, unabhängig davon, wer die Durchführung angebracht hat.

Der erforderliche Schutz der Stahl- oder Betonkonstruktion ändert sich nicht automatisch, aber jeder Umbau für Ladeinfrastruktur ist ein guter Anlass zu prüfen, ob der bestehende Konstruktionsschutz und die Kompartimentierung noch intakt sind.

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