Seit dem 1. Januar 2024 ist das Omgevingswet in Kraft, und die technischen Bauvorschriften, die zuvor im Bouwbesluit 2012 standen, sind übergegangen in das Besluit bouwwerken leefomgeving (Bbl). Für Gebäudeeigentümer und Verwalter ändert sich der Inhalt der Anforderungen in der Regel nicht grundlegend, wohl aber die Stelle, an der Sie sie finden, und die Art und Weise, wie Genehmigungsverfahren ablaufen.

Was bleibt gleich

Der Kern des passiven Brandschutzes bleibt unverändert: Gebäude müssen in Brand- und Rauchabschnitte unterteilt werden, Fluchtwege müssen geschützt sein, und Konstruktionsteile müssen ihre Funktion im Brandfall ausreichend lange beibehalten (die sogenannte WBDBO - Widerstand gegen Branddurchschlag und Brandüberschlag).

Was Gebäudeeigentümer jetzt schon tun können

  • Prüfen Sie, ob Ihre Brandschutzdokumentation noch der aktuellen Situation des Gebäudes entspricht
  • Lassen Sie bestehende Abdichtungen, Türen und Kompartimentierung regelmäßig inspizieren
  • Holen Sie bei Umbauten rechtzeitig Beratung zu den geltenden Anforderungen des Bbl ein
  • Dokumentieren Sie ergriffene Maßnahmen in einem Logbuch, damit Sie dies gegenüber Versicherer oder zuständiger Behörde nachweisen können

Dieser Artikel dient nur zur Information und ersetzt keine rechtliche oder bautechnische Beratung. Sind Sie sich über die für Ihr spezifisches Gebäude geltenden Anforderungen unsicher? Wenden Sie sich dann an Ihre Gemeinde oder beantragen Sie eine Bestandsaufnahme bei einem zertifizierten Spezialisten.

Unsere Berater verfolgen die Entwicklungen rund um das Bbl genau und übersetzen diese in konkrete, praktische Maßnahmen für Ihr Gebäude.

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